Gibt es ein Recht auf Neutralität auch im Falle einer humanitären Katastrophe

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Eberhard-Karls Universität Tübingen

Philosophisches Seminar

SS 2004

EPGI: Wie kann ein Krieg gerecht sein?

Dozent: Jean-Christophe Merle

Felicitas Schäfer

Gibt es ein Recht auf Neutralität auch im Falle einer humanitären Katastrophe

Felicitas Schäfer

Siedlung 23

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Inhalt

Seite 1:       Deckblatt

Seite 2:       Inhalt

Seite 3:     I.  Gibt es ein Recht auf Neutralität auch im Falle einer humanitären      

                      Katastrophe?

                 II. Versuch einer Definition

Seite 5:    III. Der erste Weltkrieg

Seite 7:    IV. Neutrale im Zweiten Weltkrieg

Seite 8:     V. Die USA greift in den Zweiten Weltkrieg ein

Seite 10:   VI. Was wäre wenn….

Seite 12:  VII. Bibliographie

I. Gibt es ein Recht auf Neutralität auch im Falle einer humanitären Katastrophe?

Die Europäische Union besteht momentan aus 25 Mitgliedsstaaten. Davon sind drei neutral, nämlich Österreich, Schweden und Finnland. Von allen dreien aber ist Österreichs Neutralität  die jüngste. Erst 1955 wurde dieser Status erworben um die alliierten Besatzungsmächte zum Abzug aus dem Nachkriegsösterreich zu bewegen. Österreich wurde sozusagen neutralisiert.

Dennoch wird die Neutralität vom größten Teil der österreichischen Bevölkerung als das prägende Merkmal der eigenen Identität verstanden. Sie gibt Österreich nämlich die Möglichkeit sich von anderen Staaten zu differenzieren. Österreich darf als Kleinstaat „anders“ sein. Dazu gehört aber auch, dass es sich zum Beispiel für die Partnerschaft für den Frieden engagiert, anstatt Konflikte militärisch zu lösen. Diese Andersartigkeit wirft Fragen auf, die ungefähr so lauten könnten:

Wie definiert sich dieser Neutralitätsbegriff? Was für Pflichten muss ein neutraler Staat, wie zum Beispiel Österreich oder die Schweiz, erfüllen? Welche Rechte hat ein solcher Staat im Gegenzug? Und darf sich ein neutraler Staat das Recht herausnehmen in einer humanitären Katastrophe, wie etwa einem Weltkrieg, nicht einzugreifen, auch wenn er die Mittel hätte, das Schlimmste zu verhindern?

Diese Fragen bilden die Basis dieser Arbeit und sollen am Beispiel jüngerer europäischer und amerikanischer Geschichte untersucht und dem Versuch der Beantwortung unterzogen werden.

II. Versuch einer Definition

Wie lässt sich nun ein neutraler Staat definieren? Ist er nur jemand der sich nicht einmischt wenn zwei andere Parteien sich streiten? Oder füllt er nicht hauptsächlich auch die Rolle eines Vermittlers und Schiedsrichters aus? Man kann dieses Wort bis ins Lateinische zurückverfolgen. Ursprünglich kommt der Begriff „neutral“ von dem Wort „neutralis ".  Er bedeutet so viel wie: „keiner Partei angehörend". Im Politlexikon findet man die völkerrechtliche Erklärung, dass die  Bedeutung neutral zu sein „ die durch einseitige Erklärung oder Zwang bewirkte Verpflichtung eines Staates“ ist, „ sich nicht in militärische Konflikte dritter Staaten einzumischen.“ Man kann im Lexikon aber auch die Bezeichnung finden, dass  in den internationalen Beziehungen, die Neutralität als die Nichteinmischung eines Staates in einen, zwischen anderen Staaten, bestehenden Konflikt bezeichnet wird.

Am 18. Oktober des Jahres 1907 ist das Recht „neutral zu sein“ auf internationaler Ebene, im Den Haager Abkommen, zum ersten Mal anerkannt und geregelt worden. Ein neutraler Staat erklärt sich damit einverstanden, dass er keinem der kriegsführenden Parteien den Durchmarsch in sein Staatsgebiet gestattet, Waffenhilfe leistet oder Kriegsmaterial liefert. Dennoch gibt es unterschiedliche Neutralitätsformen. Unterschieden wird  zwischen zwei Arten von Neutralität, nämlich okkasioneller und immerwährender Neutralität. Schweden zum Beispiel ist ein okkasioneller neutraler Staat, während sich Österreich und die Schweiz der immerwährenden Neutralität verschrieben haben. Die okkasionelle oder temporäre Neutralität kann jeder Staat jederzeit  bei einem Kriegsausbruch erklären. Sie kann aber zum Beispiel durch Verteidigungsbündnisse oder kollektive Sicherheitsverträge, die einen Staat insbesondere zur (militärischen) Unterstützung eines angegriffenen Vertragspartners verpflichten, eingeschränkt werden.

Ein weiterer Nachteil jener Form ist, dass ein solcher Staat keine Garantie auf Anerkennung dieses Status besitzt. Die immerwährende Neutralität, wie sie in Österreich und der Schweiz ausgeübt wird, gilt auch für Friedenszeiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass dieser Status deshalb auch ewig anhalten muss. Darum gehört für  einen immerwährenden neutralen Staat die permanente Friedenspolitik zur wichtigsten Aufgabe um sich und seine Bürger vor kriegerischen Aktivitäten zu schützen. Die Politik eines solchen Staates sollte zum Ziel haben, alles zu vermeiden was den Staat in einen Krieg hineinmanövrieren könnte. Dies bedeutet unter anderem, dass man in kein rein militärisches Bündnis oder Sicherheitssystem eintritt um sich nicht zu gefährden. Das könnte in bestimmten Situationen, wie zum Beispiel dem Eintritt in die NATO, wie es manche österreichischen Politiker anstreben,  kritisch werden. Kritisch deshalb, da die North Atlantic Treaty Organisation ein Militärbündnis ist, Österreich sich aber immer noch auf seine Neutralität beruft. Das Den Haager Abkommen verbietet nämlich den Beitritt neutraler Staaten in solche Bündnisse. Österreich ist zwar noch  kein Mitglied der UNO, dennoch ist es aktiv in der Partnerschaft für den Frieden, einer Unterabteilung der UNO tätig.

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Wenn man nun von einer Situation ausgeht, dass zwei Nachbarstaaten miteinander einen militärischen Konflikt austragen, dann gibt es für den dritten, außen stehenden, Staat mehrere Handlungsmöglichkeiten. Er könnte zum Beispiel dem ersten helfen, wenn er dessen Konfliktgrund für gerechtfertigt halten sollte. Vielleicht aber hilft er dem zweiten, weil er sich dadurch irgendwelche Vorteile erhofft. Es gibt jedoch noch eine dritte Möglichkeit, nämlich jene, dass er sich, um nicht mit in den Konflikt hineingezogen zu werden, neutral verhält oder versucht zu vermitteln. Wie oben angedeutet besteht aber auch die Möglichkeit nur in diesem speziellen Fall neutral zu sein. Hier muss aber ...

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