Vergleich zwischen Kants und Jaspers Definitionen für den Begriff Aufklärung:
Aufklärung, ein Begriff der schon seit Jahrhunderten immer wieder neu definiert wird. Zwei der bekanntesten Philosophen, Immanuel Kant (1724 – 1804) sowie Karl Jaspers (1883 – 1969) definieren den Begriff in mancher Hinsicht auf eine ähnliche Art und Weise, jedoch ergeben sich feine Unterschiede, was nicht zuletzt an den komplett verschiedenen Epochen, aus denen die Künstler stammen, liegt.
Da sowohl Kants Werk „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“ als auch Jaspers Text „Wahre und Falsche Aussage“ auf der gleichen Grundlage basieren, ergeben sich gewisse inhaltliche Parallelen. Kant definiert den Vorgang der Aufklärung als „Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit“. Zwischen Verfassung Kants Textes und der Zeit der Entstehung Jaspers Textes liegen über 160 Jahre in denen sich die Bedeutung zahlreicher Begriffe verändert hat. Unmündig ist ein Wort das den rechtlichen Status einer jungen Person erklärt. Zu Kants Zeiten stand dieses Wort noch für die Unwissenheit eines Menschen. Karl Jaspers Werk definiert Aufklärung auf dieselbe Art und Weise, jedoch mit Wörtern die eher unsere Zeit entsprechen. Für ihn ist Aufklärung ein Vorgang „gegen Blindheit des fragelosen Fürwahrhaltens“. Bei der Analyse der Wörter Unmündigkeit und Fürwahrhalten ergeben sich auch gewisse Ähnlichkeiten. Die rechtliche Unmündigkeit stellt einem Kind eine gewisse rechtliche Freiheit, was auf seinem geistigen Entwicklungsstand beruht. Man geht davon aus, dass das ein Kind noch nicht die geistigen Fähigkeiten hat zwischen Richtig und Falsch zu unterscheiden. Führwahrhalten kann sich auch auf eine kindliche Eigenschaft beziehen, die Naivität. Durch den teilweise noch nicht ganz vorhandenen Verstand neigt jedes Kind zu einer gewissen Naivität die auch als Führwahrhalten beschrieben werden kann, da ein Kind mehr glaubt als ein erwachsener Mensch.