Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß ausführlich dargestellt,
welche Gefahren durch Cannabis drohen und welche nicht: Cannabis ruft keine
körperliche Abhängigkeit hervor. Es bewirkt keine Toleranzbildung. Die
Theorie von Cannabis als "Einstiegsdroge" wird von der Wissenschaft
"überwiegend abgelehnt" .
Als vorhandene Gefahren beschreibt das Gericht: psychische Abhängigkeit
(Allerdings ist das Suchtpotential "sehr gering" ), mögliche psychische
Störungen (Verhaltensstörungen, Lethargie, Depressionen, ...) vor allem bei
Jugendlichen, einen "Umsteigeeffekt" sowie die Beeinträchtigung der
Fahrtüchtigkeit.
Psychische Abhängigkeit, psychische Störungen und eine Beeinträchtigung der
Fahrtüchtigkeit sind offensichtlich Gefahren, mit denen man sich
auseinandersetzen muß, bevor man die Legalisierung von Cannabis fordern
kann. Die vierte genannte Gefahr, der Effekt des Umsteigens auf harte
Drogen, ist aber laut Bundesverfassungsgericht auf den gemeinsamen
Drogenmarkt zurückzuführen. Da es bei einer Legalisierung von Cannabis
keinen gemeinsamen Drogenmarkt von Cannabis und z.B. Heroin mehr gäbe,
spricht dieser Punkt für die Legalisierung: Wenn denen, die einmal eine
anderes Rauschmittel als Alkohol probieren möchten, eine legale Möglichkeit
eröffnet wird, ersparen sie sich die Suche nach einem Dealer, bei dem sie
dann meist auch harte Drogen kaufen können.
1.3 Die Möglichkeit der psychischen Abhängigkeit
In der Bewertung der Risiken ist der bekannte Vergleich zu Alkohol
hilfreich. Dessen Suchtpotential ist hoch: Es macht nicht nur psychisch,
sondern auch physisch süchtig. Es gibt in der Bundesrepublik mehrere
Millionen Alkoholiker und jedes Jahr eine große Zahl Alkoholtoter.
Über Cannabis sagt das Bundesverfassungsgericht: "Andererseits wird die
Möglichkeit einer psychischen Abhängigkeit kaum bestritten, dabei wird aber
das Suchtpotential der Cannabisprodukte als sehr gering eingestuft." Das
Suchtpotential von Cannabis ist anscheinend wesentlich geringer als das der
legalen Droge Alkohol.
Cannabis sind wohl vergleichbar.
Nicht so die Gefahren physischer Störungen. Diese sind bei Alkohol
bekanntermaßen groß. Bei Cannabis sind sie laut Bundesverfassungsgericht
"eher gering" und das Gericht nennt dann auch keine Beispiele. Und
dementsprechend gibt es auch keinen belegten Fall eines Menschen, der an
einer Überdosis Cannabis gestorben wäre.
Ein Lübecker Gericht kam daher zu dem Schluß: "das reale Risiko von Cannabis
liegt sehr weit unter dem mit Nikotin und Alkohol verbundenen Risiko". Die
vom Bundesverfassungsgericht genannten psychischen Gefahren bezeichnet
dieses Gericht als "sehr seltene Einzelfälle" "bei langjährigem
chronisch-exzessivem Konsum."
!
2.3 Tradition
In Diskussionen über die Legalisierung war zu hören, daß Cannabiskonsum im
Gegensatz zum Alkoholkonsum in Europa keine Tradition habe. Abgesehen davon,
daß Tradition kein Unrecht rechtfertigen kann: Es ist nicht einmal wahr.
Hanf war den Germanen schon vor mindestens 2500 Jahren bekannt (laut
Brockhaus) und wurde noch bis in die Mitte dieses Jahrhunderts (im
Süddeutschen Raum unter dem Namen "Knaster") konsumiert
4.2 Transparenter Cannabismarkt
Ein staatlich kontrollierter Markt für Cannabisprodukte wäre von Vorteil:
Für den Konsumenten, der sich sicher sein kann, eine Droge zu konsumieren,
die frei von Streckmitteln gewinnsüchtiger Dealer ist. Für die Wissenschaft,
die dann aussagekräftige Daten über Cannabiskonsum und -konsumenten gewinnen
kann. Und für den Staat, der mit Hilfe dieser Daten eine systematischere
Drogenprävention durchführen kann.
4.3 Glaubwürdigere Drogenpolitik und -aufklärung
Die heutige Drogenaufklärung unterscheidet leider nur selten realistisch
genug zwischen harten und weichen Drogen. Sie beschreibt oft nur negative
Rauschzustände wie Ängste. Teilweise wird noch das Märchen erzählt, daß
einem Drogen untergeschmuggelt werden, um einen süchtig zu machen. Das sind
gewiß gutgemeinte Versuche, junge Menschen von Drogen fernzuhalten. Aber nur
realistische Aufklärung kann potentielle Konsumenten von harten Drogen
abschrecken.
Wenn sich die differenzierende Bewertung von Drogen in Strafrecht und
Aufklärung durchgesetzt hat, ist der Kampf gegen harte Drogen leichter zu
führen. Man kann jungen Menschen dann erklären, Alkohol und Cannabis bergen
diese und jene Gefahren, dürfen aber von Erwachsenen konsumiert werden,
Heroin und Crack sind aber deutlich gefährlicher und daher verboten.